Psychotherapeutische Praxis Claudia Maria Fliß

Informationen über Psychotherapie


Wozu und bei welchen Erkrankungen Psychotherapie?
Psychotherapie dient der Heilung seelischer Krankheiten. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sind damit nicht alltägliche Gefühlsschwankungen, sondern festgelegte Erkrankungen gemeint. Dazu gehören z.B. Depressionen, Angststörungen, Essstörungen, Zwangserkrankungen, psychische Beeinträchtigungen aufgrund schwerer körperlicher Erkrankungen oder traumatischer Erfahrungen, Traumafolgestörungen, Krisen, psychosomatische Erkrankungen oder Persönlichkeitsstörungen.


Wer kann eine psychotherapeutische Behandlung durchführen?
Nach dem Psychotherapeutengesetz darf sich nur "PsychotherapeutIn" nennen, wer ein abgeschlossenes Studium in Medizin, Psychologie oder als Kinder- und Jugendlichen PsychotherapeutIn auch in Pädagogik hat und durch eine zusätzliche mehrjährige theoretische und praktische Psychotherapieausbildung, die auch Selbsterfahrung umfasst, die Approbation erworben hat. Das Psychotherapeutengesetz schreibt außerdem eine regelmäßige kontinuierliche Fortbildung und weitere umfassende Maßnahmen zur Qualitätssicherung vor.
Es gibt eine Vielzahl psychotherapeutischer Verfahren. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen sind aber nur drei Verfahren zugelassen: tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse und Verhaltenstherapie.


Was erwartet Sie in einer verhaltenstherapeutischen Behandlung?
Da jeder Mensch anders ist, ist auch jede Begegnung und damit auch jede Therapie anders. Durch meine Zulassung bin ich der verhaltenstherapeutischen Psychotherapie und ihrem Krankheitsverständnis besonders verpflichtet. Die Verhaltenstherapie ist eine der effektivsten und erfolgreichsten Methoden in der Psychotherapie. Sie betrachtet und bewertet Störungen in ihrer Entstehung auf dem Hintergrund einer Lerngeschichte. Schwierige Lebensereignisse wurden mit in den Situationen möglichen und einigermaßen hilfreichen Strategien bewältigt, die in weiteren Situationen wieder eingesetzt werden. Wenn Verhaltensweisen zur Bewältigung einer bestimmten belastenden Lebenserfahrung einigermaßen hilfreich und erfolgreich waren, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass sie in späteren Situationen im Verlauf des Lebens, die diesen problematischen Erfahrungen ähnlich sind oder zu sein scheinen, wieder wirksam und sinnvoll sind.
Das bedeutet zum einen, dass ich davon ausgehe, dass die Beschwerden und Symptome, mit denen Sie zu mir kommen, oft nicht das einzige Problem sind, sondern dass sie schon die Auswirkungen Ihres Versuchs enthalten, alleine mit Schwierigkeiten, die Sie vielleicht gar nicht mehr spontan erinnern, fertig zu werden. In der Regel sind auch diese Bemühungen, selbst mit Problemen fertig zu werden, nicht das Ergebnis einer bewussten Entscheidung, sondern haben sich ursprünglich mehr oder weniger zwangsläufig aus der Not ergeben. Das ist auch einer der Gründe, warum Sie Ihr Verhalten oder Ihre Sichtweise auf Probleme nicht einfach ändern können. Zum Therapiewunsch kommt es meistens dann, wenn das, was Ihnen bisher weiter geholfen hat, nicht mehr funktioniert oder wenn Sie unter den negativen Folgen ihres Bewältigungsversuchs leiden.
Ein wichtiges Ziel in der verhaltenstherapeutischen Psychotherapie besteht deshalb darin, zu prüfen, welche Fähigkeiten Sie nicht ausreichend ausbilden konnten und diese zu entwickeln, aber auch zu würdigen, wie Sie heute dennoch Ihr Leben in vielem auch gut bewältigen können.
In der Regel haben Ihre Probleme und auch die Versuche, mit ihnen fertig zu werden, in irgendeiner Form mit den Erfahrungen zu tun, die Sie in Ihrer Lebensgeschichte mit anderen Menschen gemacht haben. Diese Menschen haben z. B. Anteil daran, welche Erfahrungen Sie damit gemacht haben, versorgt oder gefordert zu werden, wie viel Vertrauen Sie in sich und andere entwickeln konnten, wie Sie gelernt haben, sich und andere zu verstehen oder welche Gefühle in Ihnen wachgerufen wurden und wie mit diesen umgegangen wurde. In einer Psychotherapie geht man davon aus, dass diese Erfahrungen in die therapeutischen Situation eingebracht werden, dass Sie erstmal kein anderer Mensch sein werden als sonst und dass Sie sich deshalb auch mit mir teilweise ähnlich fühlen und verhalten werden wie mit anderen. Das ist gut so, weil der Unterschied zum Alltag darin besteht, dass wir die Möglichkeit haben, das, was Sie erleben, genauer unter die Lupe zu nehmen. Das braucht etwas Mut. Außerdem sind Ihre Neugier auf sich selbst und Ihr Engagement gefragt. Ich lade Sie also ein, alles was Ihnen auffällt, egal ob es Ihnen gut tut, Sie verwirrt oder ärgert, anzusprechen und Neues auszuprobieren. Die Chance besteht darin, vorhandene Probleme besser zu verstehen und auch neue Erfahrungen machen zu können.
Ziel der Psychotherapie kann es sowie so nicht sein, ein Leben ohne Probleme zu führen oder einen anderen Menschen aus Ihnen zu machen. Ich gehe davon aus, dass Probleme und Konflikte zum Leben dazu gehören, dass aber die Fähigkeit, anders und sinnvoll damit umzugehen, von Vorteil ist. Es geht daher mehr darum, Sie dabei zu unterstützen, Ihre Sichtweisen und Ihr Repertoire zum Handeln zu erweitern.


Gibt es auch bei einer Psychotherapie Risiken und Nebenwirkungen?
Ja. Ein größeres Gefühlsspektrum wird oftmals nicht nur als bereichernd erlebt, sondern auch als Herausforderung, wenn es zum Beispiel um Gefühle geht, die Sie lieber vermieden hätten. Es ist auch möglich, dass neue Sichtweisen das Bild, was Sie von sich und anderen hatten, in Frage stellen und dass Sie sich dadurch vielleicht sogar genötigt sehen, nicht nur ihr bisheriges Verhalten, sondern auch die Beziehungen zu einigen Menschen in ihrem Leben neu zu überdenken. Wenn Sie neue Verhaltensweisen ausprobieren, gehen Sie immer ein gewisses Abenteuer ein und es kann sein, dass das Ergebnis nicht Ihren Erwartungen entspricht. Nicht zuletzt ist es denkbar, dass Sie sich von Wünschen und Ideen verabschieden müssen, weil eben nicht alles machbar ist.


Wer bezahlt die Psychotherapie?
Wenn Sie möchten, dass Ihre Krankenkasse ihrer Leistungspflicht nach kommt und die Kosten für die Psychotherapie übernimmt, sind Sie und ich an gesetzliche Vorgaben gebunden, die u. a. den Behandlungsumfang und das Bewilligungsverfahren regeln.


Wie lange dauert eine Psychotherapie und in welchem Umfang wird sie bezahlt?
Die Dauer einer Psychotherapie kann sehr unterschiedlich sein und hängt von vielen Faktoren ab wie z. B. der Schwere Ihrer Erkrankung, Ihren Möglichkeiten, den Zielen, die Sie sich gesetzt haben, unserer Zusammenarbeit oder auch Lebensbedingungen und Ereignissen außerhalb der Psychotherapie. Trotzdem sind wir im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung an bestimmte Maße und Höchstgrenzen gebunden und die Bewilligung erfolgt in gesetzlich festgelegten Schritten und Verfahren:

Erstantrag 12 Sitzungen (Kurzzeittherapie), Zweitantrag 12 Sitzungen (Kurzzeittherapie)

+ 36 Sitzungen (Umwandlung in Langzeittherapie, Gutachterverfahren)

+ 20 Sitzungen (2. Fortführung, bei besonderem Bedarf, Gutachterverfahren auf Anfrage durch die Krankenkasse)

Oder

Erstantrag 60 Sitzungen (Langzeittherapie, Gutachterverfahren)

+ 20 Sitzungen (2. Fortführung, bei besonderem Bedarf, Gutachterverfahren auf Anfrage durch die Krankenkasse)

Eine Sitzung ist eine Behandlungseinheit und dauert 50 Minuten.


Wie wird eine Psychotherapie eingeleitet?

Vor Beginn jeder Psychotherapie müssen 2 sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunden (à 25 Minuten) oder eine Psychotherapeutische Sprechstunde (à 50 Minuten) durchgeführt werden. Es dürfen insgesamt nur 150 Minuten Psychotherapeutischer Sprechstunde durchgeführt werden. In diesen Sitzungen kann Ihr Hilfebedarf konkret geklärt und ggf. eine Diagnose erstellt werden. Sie erhalten eine schriftliche Information über Psychotherapie und eine Bescheinigung mit den durchgeführten Sprechstunden. Für den Fall, dass ein Therapieplatz zur Verfügung stehen sollte, schließen sich mindestens 2 und höchstens 4 Probatorische Sitzungen an. Danach wird bei Bedarf ein Antrag auf eine Psychotherapie gestellt. In einer Krisensituation kann eine Akutbehandlung von 12 Sitzungen sofort eingeleitet werden, sofern ein Behandlungsplatz dafür zur Verfügung steht. Diese Sitzungen werden auf eine Kurzzeittherapie angerechnet, sofern die Akutbehandlung in eine Psychotherapie münden soll.


Was ist zu tun?
Die so genannte Probatorische Phase dient dazu, herauszufinden, unter welchen Beschwerden Sie leiden, seit wann Sie darunter leiden, wie diese ihren Alltag beeinflussen, was Sie schon unternommen haben, um damit fertig zu werden und was Sie sich von einer Psychotherapie erhoffen. In diesen Stunden sollte geklärt werden, ob eine Psychotherapie überhaupt notwendig ist und wenn ja welche.
Als Klient*in sollten Sie die Chance nutzen, ihre Fragen zu klären und ihre Gefühle zu prüfen. Eine Psychotherapie ist nämlich nicht immer angenehm und es kann auch Phasen geben, die sehr anstrengend sind. Sie sollten sich deshalb gut überlegen, ob Sie sich für eine Therapie entscheiden, nur weil Ihnen jemand anders dazu geraten hat. Für eine erfolgreiche Therapie ist es notwendig, dass Sie selbst davon überzeugt sind. Wichtig ist auch, dass Klient*in und Therapeut*in zusammen passen, damit sie auch schwierige Phasen gemeinsam durchstehen können.
Im Zweifelsfall versuchen Sie lieber, eine andere Kolleg*in kennen zu lernen. Ihre Krankenkasse weiß, dass der Therapieerfolg von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Therapeut*in und Klient*in abhängt und gewährt Ihnen deshalb bei der anderen BehandlerIn erneut die Psychotherapeutischen Sprechstunden sowie die maximal 4 Probatorischen Sitzungen, bis Sie Ihre Wahl getroffen haben.
Spätestens zum Ende der probatorischen Phase müssen wir entscheiden, ob wir uns eine gemeinsame Arbeit vorstellen können, um das Antragsverfahren einzuleiten. Antragsteller*in sind in jedem Falle Sie. Ich stelle Ihnen aber die Vordrucke zur Verfügung, unterstütze Sie durch die fachliche Begründung des Therapieantrages und bringe alle Antragsunterlagen gesammelt auf den Weg.
Jedem Erstantrag muss ein so genannter Konsiliarbericht beiliegen, der bestätigt, dass keine Kontraindikation vorliegt, d. h. dass es keine andere Erkrankung gibt, die gegen eine Psychotherapie spricht. Je nachdem, worunter Sie leiden, ist es manchmal auch notwendig, in diesem Zusammenhang eine ärztliche Mitbehandlung zu klären. Suchen Sie für den Konsiliarbericht bitte einen Arzt oder eine Ärztin Ihres Vertrauens auf.
Auch für die fachliche Begründung bin ich auf Ihre Mitwirkung angewiesen, die insbesondere im Gutachterverfahren einem festgelegten Fragenkatalog folgt. So muss ich neben Ihren Beschwerden Ihre lebensgeschichtliche Entwicklung darlegen, andere Erkrankungen und Vorbehandlungen dokumentieren, Ihre Möglichkeiten und Ihre Motivation zur ambulanten Psychotherapie einschätzen, eine erste Hypothese entwickeln, wie Ihre aktuellen Beschwerden entstanden sein könnten und einen mit Ihnen gemeinsam entwickelten Therapieplan vorlegen.
Anhand dieser Angaben, die zum Schutz Ihrer Daten anonymisiert weitergeleitet werden, entscheidet eine Fachkolleg*in, die als Gutachter*in tätig ist, ob die Behandlung den gesetzlichen Richtlinien entspricht, d. h., notwendig, "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" ist. Die Gutachter*in gibt Ihrer Krankenkasse dann eine Empfehlung, die Kosten nicht, anteilig oder wie beantragt zu übernehmen. Wird eine Kostenübernahme abgelehnt, können wir gemeinsam Widerspruch einlegen.
Nach der Erstbeantragung notwendige Therapieverlängerungen müssen wir nach gemeinsamer Absprache auf dem gleichen Weg beantragen. Aus der fachlichen Begründung müssen der bisherige Therapieverlauf, erste Besserungen Ihres Befindens, mögliche Schwierigkeiten, die Notwendigkeit der Fortführung der Behandlung und die weitere Planung hervorgehen.
Folgt Ihre Krankenkasse der Empfehlung der Gutachter*in und hat sie sich bereit erklärt, die Kosten für die Behandlung zu übernehmen (Anerkennungsbescheid), rechne ich die Kosten über die Kassenärztliche Vereinigung mit der Krankenkasse ab. Sie müssen bei der Abrechnung mitwirken, indem Sie zum Beginn eines jeden Quartals ihre Krankenversichertenkarte (Chipkarte) zur Registrierung bei mir einlesen lassen.
Eine Krankenkasse trägt die Kosten für bereits bewilligte Leistungen nur, so lange Sie Mitglied sind. Um sicher zu gehen, dass die Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen, auch jederzeit übernommen werden, ist es daher wichtig, uns Änderungen des Versicherungsverhältnisses sofort mitzuteilen und für eine lückenlose Versicherung zu sorgen. So können Sie verhindern, dass Ihnen unnötige Kosten entstehen.


Wie verbindlich ist die Entscheidung für die Durchführung eine Psychotherapie?
Eine Psychotherapie verlangt regelmäßige Termine. Ich werde deshalb in der Regel einen festen wöchentlichen Sitzungstermin verbindlich für Sie reservieren und Änderungen oder Urlaubszeiten meinerseits rechtzeitig mitteilen. Im Gegenzug bitte ich Sie, die vereinbarten Behandlungstermine pünktlich wahrzunehmen, da ich wegen meiner Verbindlichkeiten gegenüber anderen KlientInnen an meinen Stundenplan gebunden sind und durch zu spät kommen verursachte Verkürzungen der Sitzung nicht ausgleichen kann. Sollte ich einmal die Verkürzung verursacht haben, werde ich mich in Absprache mit Ihnen bemühen, die fehlende Zeit nachzuholen.
Da Psychotherapie auf das Leben und darauf, besser damit zurecht zu kommen, ausgerichtet ist, ist es notwendig, dass Sie - soweit Sie dazu neigen, Ihr Leben zu gefährden oder beenden zu wollen - sich zumindest für die Dauer der Behandlung dazu verpflichten, darauf zu verzichten und sich ggf. unverzüglich in stationäre Behandlung zu begeben, um kurzfristig und für die Dauer der akuten Gefährdung Schutz und Hilfe zu erhalten.
Auch bei regelmäßigen und lang geplanten Therapiestunden kann es natürlich vorkommen, dass Ihnen etwas dazwischen kommt. Ich bitte Sie dann, Ihre Termine so früh wie möglich, spätestens aber 48 Stunden vor dem verabredeten Termin abzusagen oder zu verlegen, wenn dies nach meiner Planung möglich ist. Wenn Ihre Absage oder Ihr Wunsch, die Stunde zu verlegen, später eingeht oder Sie den Termin vergessen, muss ich ein Ausfallhonorar in einem gewissen Prozenzsatz der Höhe des Honorars der Krankenkasse von 75,-€ berechnen. Da der Hintergrund für diese Regelung ist, mir und auch Ihnen eine gewisse Planungssicherheit zu geben, gilt sie unabhängig von der jeweiligen Begründung. Mit Ihrer Krankenversicherung kann ich nur stattgefundene Therapiestunden abrechnen, deshalb besteht auch keine Möglichkeit, Sie auf diesem Wege persönlich von der Erstattung der Ausfallgebühr zu entlasten.
Auch wenn Sie anfangs ganz entschieden waren, dass Sie sich auf eine Psychotherapie bei mir einlassen möchten, kann es im Verlauf der Behandlung immer wieder sein, dass Sie Ihre Entscheidung in Frage stellen. Das kommt gar nicht so selten vor und kann viele Gründe haben. Ich kann Sie nur ermutigen, solche Überlegungen anzusprechen, da die Auseinandersetzung damit erfahrungsgemäß helfen kann, Ihre Probleme besser zu verstehen und Sie angemessener zu begleiten.
Eine Therapieunterbrechung ist manchmal unumgänglich, z. B. bei Klinikaufenthalten oder der Geburt eines Kindes. Sie sollten aber ansonsten möglichst vermieden werden, um den einmal begonnenen gemeinsamen Prozess nicht zu stören. Außerdem erlischt bei einer Unterbrechung von mehr als einem halben Jahr Ihr Anspruch auf die Übernahme der Psychotherapiekosten, wenn keine besondere Genehmigung vorliegt oder eine Rückfallprophylaxe eingeleitet wurde.
Unabhängig davon, wie viele Sitzungen von Ihrer Krankenkasse auf der Grundlage der gemeinsamen Planung bewilligt wurden, können Sie die Therapie zu jeder Zeit beenden. Gründe dafür können sein, dass sich Ihre Zweifel trotz gemeinsamer Bemühungen nicht gelegt haben oder dass Sie schon vorzeitig mit dem Behandlungserfolg zufrieden sind. Wenn Sie außerhalb des ursprünglich verabredeten Kontingents die Therapie beenden möchten, findet in jedem Fall mindestens noch eine Sitzung statt, um die Therapie abschließen zu können.
 Ich selbst behalte mir vor, die Therapie vorzeitig und ohne Ihre Bestätigung zu beenden und dies der Krankenkasse ohne inhaltliche Angaben mitzuteilen, wenn Ihre Motivation und Mitarbeit so wenig erkennbar sein sollten, dass Absprachen nicht möglich sind oder wiederholt nicht eingehalten werden.


Was passiert mit Ihren Daten?
Ich unterliege der Schweigepflicht, d.h. ich darf Dritten keine Auskünfte über Sie erteilen, außer Sie entbinden mich von der Schweigepflicht. Es ist aber gut möglich, dass ich Sie bei Bedarf in einer gesonderten Erklärung um die Entbindung von der Schweigepflicht bitte, um mit mitbehandelnden Kolleg*innen besser kooperieren zu können.
Die Berichtpflicht sieht vor, dass ich zu Beginn und zum Ende der Behandlung Ihrer Hausärzt*in über den Verlauf der Psychotherapie berichte. In einer gesonderten Erklärung können Sie entscheiden, ob Sie damit einverstanden sind oder ob Sie keine Berichte wünschen.
Ich werde die Sitzungen protokollieren, weil ich verpflichtet bin, meine Arbeit zu dokumentieren. Diese Protokolle und alle anderen Unterlagen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden, unterliegen aber dem Datenschutz. Ich bitte Sie aber, die Aufzeichnungen in anonymisierter Form zu qualitätssichernden Maßnahmen (z. B. Supervision/ Intervision) verwenden zu dürfen.
Ich bitte auch Sie, MitKlient*innen zu schützen, indem Sie sich zur Verschwiegenheit über Klient*innen verpflichten, über die Sie zufällig - z. B. im Wartebereich - Kenntnis erhalten.

Intervisionen mit Kolleg*innen finden regelmäßig statt, wobei die Fallbesprechungen anonymisiert erfolgen. Trauma wird in dieser Praxis nicht induziert.